Auf einen Blick
- Baumpflege ist kein Handwerk mit Meisterpflicht. Du meldest ganz einfach ein Gewerbe an.
- Innerhalb einer Woche meldest du dich bei der SVLFG an, deiner Berufsgenossenschaft. Dort bist du als Unternehmer pflichtversichert, auch wenn du ganz allein arbeitest.
- Innerhalb eines Monats schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Danach bekommst du deine Steuernummer.
- Für Versicherungen und Beiträge kommen mindestens gut 300 € im Monat zusammen, bevor du den ersten Euro verdient hast.
- Deinen Stundensatz rechnest du einmal sauber aus, statt ihn zu schätzen. Unten steht ein Beispiel.
Die Kurse: so kommst du rein
In die Baumpflege kommst du leichter als in die meisten Berufe. Eine Ausbildung oder einen Meister brauchst du nicht. Mit ein paar Kursen kannst du loslegen:
- Erste Hilfe: Jeder, der mit Seil klettert, muss ausgebildeter Ersthelfer sein. Der Kurs wird alle zwei Jahre aufgefrischt.
- Motorsägenlehrgang nach DGUV Information 214-059. Modul A sind die Grundlagen, für Fällungen brauchst du auch Modul B.
- SKT-A ist der Grundkurs Seilklettertechnik. Du lernst, sicher in den Baum zu steigen, dich in der Krone zu bewegen und einen Kollegen zu retten. Gesägt wird dabei nur mit der Handsäge.
- SKT-B baut darauf auf und erlaubt dir, mit der Motorsäge im Baum zu arbeiten. Für fast jeden Auftrag in der Krone brauchst du deshalb beide Kurse.
Den Fachkundeausweis für die Seilklettertechnik hast du beim Klettern immer dabei (SVLFG-Vorschrift VSG 4.2). Außerdem steht immer ein zweiter ausgebildeter Kletterer am Boden, der dich im Notfall rettet. Die Rettung übt ihr einmal im Jahr.
Später kann einiges dazukommen. Weiterbildungen wie European Tree Worker oder Fachagrarwirt Baumpflege sind keine Pflicht, Gemeinden und größere Auftraggeber achten aber darauf. Welche Abschlüsse es gibt, was sie kosten und in welcher Reihenfolge sie Sinn ergeben, steht in „Zertifizierungen in der Baumpflege“. Und sobald Häcksler oder Hubarbeitsbühne dazukommen, lohnt ein Blick in deinen Führerschein. Viele Anhänger-Häcksler wiegen deutlich mehr als 750 kg, dafür brauchst du Klasse BE. Eine Bühne auf einem LKW fährst du je nach Gewicht nur mit C1 oder C. Bedienen darfst du eine Hubarbeitsbühne erst nach einer eigenen Schulung mit Prüfung (DGUV Grundsatz 308-008).
Anmelden: drei Stellen, zwei Fristen
Baumpflege steht nicht in der Liste der Handwerksberufe (Handwerksordnung, Anlage A). Du brauchst also keinen Eintrag in die Handwerksrolle. Diese drei Schritte reichen:
- Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Das geht in vielen Orten online. Als Tätigkeit trägst du zum Beispiel „Baumpflege, Baumfällung, Gehölzpflege“ ein. Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung an das Finanzamt und die IHK weiter.
- SVLFG, innerhalb einer Woche. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist deine Berufsgenossenschaft. Die Meldung machst du selbst, sie läuft nicht über das Gewerbeamt. Genau deshalb wird sie oft vergessen. Hier geht es zur Anmeldung bei der SVLFG.
- Finanzamt, innerhalb eines Monats. Nach der Gewerbeanmeldung füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, online über ELSTER (§ 138 AO). Danach bekommst du deine Steuernummer. Die muss auf jede Rechnung.
Machst du das nebenberuflich, gilt dasselbe. Schau zusätzlich in deinen Arbeitsvertrag, ob du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen musst.
Steuern
Am Anfang fallen drei Begriffe, die ständig durcheinandergehen: Kleinunternehmer, Einzelunternehmen und Kleingewerbe. Die gute Nachricht: Du musst dich nicht zwischen ihnen entscheiden. Sie beschreiben verschiedene Dinge, und wer allein anfängt, ist meistens alles drei auf einmal.
- Kleinunternehmer sind Betriebe mit wenig Umsatz. Bleibst du im ersten Jahr unter 25.000 €, schreibst du keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen (§ 19 UStG). Für Privatkunden wirst du dadurch günstiger. Dafür bekommst du die Umsatzsteuer nicht zurück, die du beim Kauf von Säge, Seil oder Häcksler zahlst. Bei einem gebrauchten Häcksler für 12.000 € sind das allein 2.280 €.
- Einzelunternehmen heißt: Der Betrieb gehört einer einzigen Person, nämlich dir. Du brauchst keinen Vertrag und kein Startkapital, haftest aber mit deinem privaten Vermögen.
- Kleingewerbe heißt: Du musst wenig Buchhaltung machen. Du stehst nicht im Handelsregister und brauchst keine Bilanz. Es reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), also eine Aufstellung, was reinkam und was rausging.
Kleinunternehmer zu sein passt gut, wenn du nebenberuflich startest. Arbeitest du Vollzeit, kommst du ziemlich sicher über die 25.000 €. Dann schreibst du von Anfang an Umsatzsteuer auf deine Rechnungen. Was für dich passt, klärst du am besten einmal mit einem Steuerberater. Für die Gründung und die erste Steuererklärung lohnt er sich fast immer.
- Belege sammeln, von Anfang an, jede Quittung. Ein eigenes Konto für den Betrieb ist keine Pflicht, macht dir die Steuererklärung aber viel leichter.
- Geld für die Steuer zurücklegen. Einkommensteuer zahlst du im Nachhinein, und das trifft viele unerwartet. Im ersten Jahr kommt gut Geld rein, du kaufst neue Ausrüstung, und dann kommt der Steuerbescheid mit einer Nachzahlung und gleich noch Vorauszahlungen fürs nächste Jahr. Auch die Krankenkasse rechnet nach, wenn du mehr verdient hast als angegeben. Leg deshalb jeden Monat einen festen Teil auf ein eigenes Konto. Als Faustregel für Steuer und Krankenkasse zusammen: ein Drittel von dem, was nach Abzug deiner Kosten übrig bleibt.
Was deine Unternehmensform für deine Rechnungen bedeutet, steht in „Rechnung schreiben als Baumpfleger“.
Absichern und was das kostet
- SVLFG: Bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bist du als Unternehmer selbst unfallversichert, auch ohne Mitarbeiter. Abwählen kannst du das in der Baumpflege nicht. Der Beitrag hängt von deinem Betrieb ab. Allein der Grundbeitrag liegt 2026 bei mindestens 98 € im Jahr, dazu kommt ein Anteil je nach Unfallrisiko. Was du genau zahlst, sagt dir die SVLFG oder ihr Beitragsrechner.
- Betriebshaftpflicht: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ohne sie solltest du keinen Baum anfassen. Ein Ast auf dem Carport, und es geht schnell um fünfstellige Beträge. Viele Auftraggeber wollen den Nachweis sehen. Frag beim Abschluss ausdrücklich, ob Seilklettertechnik, Fällungen und Schäden an Nachbargrundstücken abgedeckt sind. Spezialtarife für Baumpfleger mit Fällungen kosten etwa 350 bis 500 € im Jahr, je nach Deckungssumme. Mindestens 3 Millionen € sollten es sein.
- Krankenversicherung: Pflicht, und als Selbstständiger zahlst du sie komplett selbst. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn. Verdienst du wenig, zahlst du den Mindestbeitrag von rund 280 € im Monat. Bei 40.000 € Gewinn im Jahr sind es schon gut 700 €.
- Wenn du ausfällst: Bist du krank oder verletzt, verdienst du nichts. Krankengeld gibt es nur, wenn du es bei der Krankenkasse mitversichert hast, und auch dann erst ab der siebten Woche. Die Zeit davor zahlst du aus dem Ersparten. Leg dir also ein Polster an. Ein privates Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind freiwillig, in einem Beruf mit diesem Risiko aber eine Überlegung wert.
- Rente: Als Selbstständiger zahlt niemand für dich in die Rentenkasse ein. Was du fürs Alter zurücklegst, entscheidest du selbst.
Am Baum: Ausrüstung, Prüfung, Doku
- PSA gegen Absturz: Gurt, Seile, Karabiner und Rollen prüfst du vor jedem Einsatz selbst. Einmal im Jahr muss ein Sachkundiger sie prüfen und das schriftlich festhalten (DGUV Regel 112-198). Diese Prüfung wird leicht vergessen. Trag dir den Termin gleich ein, und dazu die Lebensdauer, die der Hersteller angibt.
- Schutzausrüstung für die Säge: Schnittschutzhose, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzschuhe, Handschuhe.
- Gefährdungsbeurteilung: Vor jedem Einsatz schaust du dir den Baum ohnehin an. Diese Einschätzung musst du auch schriftlich festhalten. Dafür gibt es unsere kostenlose Vorlage. (Warum das so wichtig ist, steht in unserem Artikel „Immer gemacht, selten dokumentiert“.)
Mit anderen zusammenarbeiten
Allein in den Baum darfst du ohnehin nicht. Am Anfang arbeiten die meisten deshalb mit anderen zusammen: als Kletterer für einen anderen Betrieb oder mit einem Kollegen, der selbst selbstständig ist.
- Vorher absprechen. Arbeiten zwei Betriebe an einem Baum, müsst ihr den Einsatz vorher gemeinsam besprechen: Wer macht was, wo ist der Fallbereich, wie läuft die Rettung. Beide müssen wissen, was der andere am Baum gesehen hat.
- Jeder ist selbst versichert. Ein selbstständiger Kollege hat seine eigene SVLFG und seine eigene Haftpflicht. Lass dir das zeigen, bevor ihr zusammen arbeitet.
- Nicht nur für einen Betrieb arbeiten. Viele klettern am Anfang fast nur für einen einzigen Betrieb. Das hat zwei Haken. Kommt über das Jahr fast dein ganzer Umsatz von diesem einen Betrieb und hast du selbst keine Angestellten, musst du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und zwar den vollen Beitrag allein (§ 2 Nr. 9 SGB VI). Als Faustregel gilt: ab fünf Sechsteln deines Umsatzes. Arbeitest du dort außerdem wie ein Angestellter, mit festen Zeiten und nach Anweisung, giltst du als scheinselbstständig. Dann muss der Betrieb Sozialabgaben nachzahlen. Mit mehreren Auftraggebern und eigenen Kunden bist du auf der sicheren Seite.
- Helfer einweisen. Hilft dir jemand am Boden, erklärst du ihm vor dem ersten Einsatz, worauf er achten muss (§ 12 ArbSchG). Das wiederholst du mindestens einmal im Jahr. Schreib kurz auf, wann ihr das besprochen habt.
Naturschutz
- 1. März bis 30. September: In dieser Zeit sind Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten verboten. Pflegeschnitte bleiben erlaubt (§ 39 BNatSchG).
- Artenschutz gilt das ganze Jahr: Nester, Fledermausquartiere und Höhlen dürfen nie zerstört werden, auch nicht im Winter und auch nicht im Garten (§ 44 BNatSchG).
- Baumschutzsatzung: Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Ob eine Genehmigung nötig ist, klärst du vor dem Angebot, nicht am Einsatztag.
Mehr dazu findest du in unserem Artikel „Fällsaison ab 1. Oktober: Was vorher geklärt sein muss“.
Deinen Stundensatz ausrechnen
Viele nehmen am Anfang den Satz, den der Betrieb nebenan nimmt, oder einen, der sich gut anfühlt. Rechne ihn lieber einmal aus. Die Frage dahinter: Was muss jede Stunde am Baum einbringen, damit am Monatsende genug für dich übrig bleibt?
Dafür musst du dir eine Frage stellen: Wie viele Stunden kannst du wirklich abrechnen? Fahrten, Besichtigungen, Angebote schreiben, Rechnungen, Regentage und Urlaub zahlt dir niemand direkt. Vor allem die Büroarbeit wird unterschätzt. Sie fällt bei jedem Auftrag an, und du musst sie in deinen Stundensatz einrechnen.
Ein Beispiel mit runden Zahlen für jemanden, der ledig ist, keine Kinder hat und hauptberuflich arbeitet. Er möchte im Monat 2.450 € zum Leben haben, die Rücklage fürs Alter eingerechnet:
| Zum Leben | 2.450 € |
| + Krankenversicherung und Pflege | 815 € |
| + Einkommensteuer | 485 € |
| = Gewinn, den der Betrieb bringen muss | 3.750 € |
| + Fahrzeug mit Sprit, Versicherung und Rücklage | 600 € |
| + Rücklage für Säge, Seile und andere Ausrüstung | 200 € |
| + Steuerberater | 120 € |
| + SVLFG und Betriebshaftpflicht | 60 € |
| + Handy, Software, Prüfungen, Kleinkram | 120 € |
| = Umsatz im Monat, ohne Umsatzsteuer | 4.850 € |
| ÷ abrechenbare Stunden im Monat | 90 |
| = Stundensatz mindestens | 54 € |
Von rund 170 Arbeitsstunden im Monat bleiben nach Fahrten, Büro, Wetter und Urlaub oft nur 90 bis 100, die du abrechnen kannst. Auf den Tag gerechnet sind das im Beispiel gut 430 €. Wichtig: Wer Vollzeit arbeitet, liegt mit so einem Umsatz deutlich über 25.000 € im Jahr und ist damit kein Kleinunternehmer mehr. Dann kommt auf jede Rechnung noch die Umsatzsteuer obendrauf.
Denk auch an deine Maschinen. Säge, Häcksler und Auto nutzen sich ab und müssen irgendwann ersetzt werden. Leg dafür jeden Monat etwas zurück, im Beispiel steckt das in den Betriebskosten. Bringst du eine Maschine zum Kunden mit, kannst du sie zusätzlich berechnen.
Angebote und Rechnungen
- Angebot schriftlich festhalten, auch bei kleinen Aufträgen. Beschreib, was genau gemacht wird, was mit dem Schnittgut passiert und was es kostet. So wissen beide vorher, woran sie sind, und am Ende gibt es keine Diskussion.
- Was auf jede Rechnung muss: Name und Anschrift von dir und vom Kunden, deine Steuernummer, Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer, was du gemacht hast und wann, und der Betrag. Unsere kostenlose Rechnungsvorlage fragt das alles ab. (Mehr dazu, was auf die Rechnung muss, steht im Artikel „Rechnung schreiben als Baumpfleger“.)
- Rechnungsnummern: Jede Nummer gibt es nur einmal. Leg dein System gleich am Anfang fest, zum Beispiel 2026-001, 2026-002 und so weiter.
- E-Rechnung: Empfangen können musst du sie schon heute, als Kleinunternehmer ausstellen musst du sie nicht. Mehr dazu in „E-Rechnung im Baumpflegebetrieb“.
- Aufbewahren: Rechnungen und Belege acht Jahre, Angebote und andere Geschäftsbriefe sechs Jahre, jeweils ab Ende des Jahres (§ 147 AO).
Sichtbar werden
- Netzwerk: So fangen die meisten an. Andere Betriebe brauchen in der Saison oft einen zweiten Kletterer. Wer dich als Subunternehmer kennt, gibt dir den nächsten Auftrag und empfiehlt dich weiter.
- Google-Unternehmensprofil anlegen, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wer „Baumpfleger“ und seinen Ort sucht, landet dort zuerst. Bitte zufriedene Kunden um eine Bewertung.
- Eine Website mit dem, was du machst, wo du arbeitest und wie man dich erreicht, dazu ein paar Fotos.
- Fahrzeug beschriften, zum Beispiel mit Magnettafeln: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Website. Dein Auto steht bei jedem Einsatz vor dem Haus. So sehen dich die Nachbarn genau dort, wo du ohnehin arbeitest.
Und wenn die Aufträge kommen
Gewerbeamt, Finanzamt, SVLFG und Versicherungen erledigst du einmal. Angebote und Rechnungen schreibst du bei jedem Auftrag. Dabei hilft dir ArborOffice, die Büro-App für Baumpflegebetriebe. Du sprichst die Besichtigung ins Handy, daraus werden Kalkulation, Angebot und Rechnung. Deine Sätze hinterlegst du einmal, die Rechnungsnummern laufen von selbst, und die Gefährdungsbeurteilung erledigst du direkt am Baum. So bleibt die Büroarbeit klein, die dir niemand bezahlt.
ArborOffice ist gerade für Leute gemacht, die neu anfangen. Es kostet 59 € im Monat und ist monatlich kündbar. Wenn du Fragen hast, melde dich einfach. Und wenn der Monatspreis am Anfang nicht drin ist, du aber trotzdem professionelle Rechnungen schreiben und alles sauber dokumentieren willst, schreib uns gern. Wir helfen gern dabei, einen eigenen Betrieb auf die Beine zu stellen, und finden eine Lösung!
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Artikel fasst die Regeln mit Stand 12.10.2026 zusammen, so wie sie für kleine Betriebe in Deutschland gelten. Die Kosten sind grobe Richtwerte. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
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