Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.4, Stand: 24.09.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
Anbieter von ArborOffice ist die YESMAN VENTURES LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Anbieter").
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von ArborOffice zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
ArborOffice richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden ArborOffice als Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software unterstützt Baumpflegebetriebe bei Kundenverwaltung, Projektdokumentation, Kalkulation sowie der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, unter anderem über Spracheingabe.
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vertragsgemäße Zweck erhalten bleibt. Funktionen, die für den Kunden wesentlich sind, werden nicht ohne Vorankündigung von mindestens 30 Tagen entfernt.
Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. Der Kunde benötigt einen Internetzugang und ein geeignetes Endgerät; dies zu beschaffen ist seine Sache.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Dabei nimmt der Kunde diese Bedingungen, den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung an. Der Anbieter speichert Fassung und Zeitpunkt der Annahme.
Der Kunde versichert, bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen, und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Zugang erlangt hat, teilt der Kunde dies unverzüglich mit.
§ 4 Nutzungsrecht
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, ArborOffice im Rahmen dieser Bedingungen für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des Betriebs des Kunden,
- das Zurückentwickeln, Entschlüsseln oder Nachbauen der Software, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt,
- das automatisierte Auslesen von Inhalten oder Maßnahmen, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigen.
Das Weitergeben eines geteilten Projektlinks an einen Partnerbetrieb und das Abonnieren des Kalender-Links in einem Kalenderprogramm sind ausdrücklich zulässig und keine unerlaubte Weitergabe.
§ 5 Pflichten und Inhalte des Kunden
Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in ArborOffice einstellt. Er stellt sicher, dass er die dafür nötigen Rechte hat und keine Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde verarbeitet in ArborOffice keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten – und spricht solche Angaben auch nicht in Sprachnotizen ein. Die Software ist dafür weder ausgelegt noch geprüft.
Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner eigenen Kundinnen und Kunden. Er informiert diese über die Verarbeitung. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Schaltet der Kunde das Kalender-Abo ein, ruft der von ihm gewählte Kalenderanbieter (etwa Google, Apple oder Microsoft) die Termine regelmäßig ab und speichert sie – in der ausführlichen Variante mit Name und Einsatzadresse der Auftraggeber des Kunden. Dieser Anbieter kann seinen Sitz außerhalb der EU haben und ist nicht Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Die Wahl des Kalenderanbieters, die gewählte Variante und die Zulässigkeit dieser Weitergabe verantwortet der Kunde; Gleiches gilt für geteilte Projektlinks.
§ 6 Vergütung, Zahlung und Umsatzsteuer
Während der Startphase ist die Nutzung unentgeltlich. Eine Vergütungspflicht entsteht erst, wenn der Kunde nach Ende der Startphase ausdrücklich ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Das Ende der Startphase kündigt der Anbieter mindestens 14 Tage vorher in Textform an. Schließt der Kunde kein Abonnement ab, bleiben seine Daten erhalten.
Kunden, die sich während der Startphase registrieren, erhalten den ersten Monat ihres Abonnements unentgeltlich. Der Anbieter kann die Zahl der Registrierungen in der Startphase begrenzen.
Es gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte Preisliste. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
Alle Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Der Anbieter ist in den Vereinigten Staaten ansässig. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in Deutschland geht die Steuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5 UStG auf den Kunden über (Reverse Charge). Der Kunde meldet und entrichtet die Umsatzsteuer selbst und teilt dem Anbieter dafür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Für Kunden außerhalb Deutschlands gelten die jeweils einschlägigen Regeln entsprechend.
Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren. Die Daten des Kunden bleiben während einer Sperre erhalten und werden nicht gelöscht.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter betreibt ArborOffice mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Unterbrechungen vorher an. Unterbrechungen durch Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters – etwa beim Rechenzentrumsbetreiber, bei Netzbetreibern oder eingesetzten Diensten – hat der Anbieter nicht zu vertreten.
Support leistet der Anbieter per E-Mail an info@arbor-office.com in deutscher Sprache. Eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
§ 8 Frühphase des Produkts
ArborOffice befindet sich in aktiver Entwicklung. Der Kunde weiß, dass Funktionen sich ändern können und dass trotz Sorgfalt Fehler auftreten können. Der Anbieter weist rechtzeitig darauf hin, wenn eine Änderung Anpassungen beim Kunden erfordert.
Diese Regelung schränkt die gesetzliche Gewährleistung und die Haftung nach § 11 und § 12 nicht ein.
§ 9 Sprachverarbeitung und KI-gestützte Vorschläge
ArborOffice transkribiert Sprachnotizen und leitet daraus Vorschläge für Projektfelder, Kalkulationszeilen und Positionen ab. Dafür werden Aufnahme und Transkript an einen Dienstleister in der Europäischen Union übermittelt; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Diese Ergebnisse sind Vorschläge, keine geprüften Angaben. Transkription und automatische Auswertung können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde prüft jeden Vorschlag, bevor er ihn übernimmt, und insbesondere jedes Angebot und jede Rechnung vor dem Versand. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit der erzeugten Vorschläge.
§ 10 Keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung
ArborOffice erzeugt Dokumente, die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen unterliegen – insbesondere Rechnungen einschließlich elektronischer Rechnungen. Der Anbieter richtet die Software nach bestem Wissen an den geltenden Anforderungen aus, schuldet aber keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass seine Angebote, Rechnungen und Aufzeichnungen den für ihn geltenden Vorschriften entsprechen, und dass er seinen Aufbewahrungspflichten nachkommt. Gleiches gilt für fachliche Einschätzungen im Bereich der Baumpflege.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts für die Gebrauchsüberlassung auf Zeit, mit der Maßgabe, dass die verschuldens- unabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ausgeschlossen ist.
Mängel zeigt der Kunde nachvollziehbar an. Der Anbieter beseitigt sie innerhalb angemessener Frist.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf – haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Anbieter erstellt tägliche Sicherungen (§ 13); sie entbinden den Kunden nicht davon, für ihn wichtige Daten zusätzlich zu exportieren.
§ 13 Daten des Kunden, Sicherung und Export
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung nötigen hinaus und nutzt sie insbesondere nicht für eigene Zwecke oder zum Training von KI-Modellen.
Der Anbieter sichert Datenbank und Dateien täglich und bewahrt die Sicherungen sieben Tage auf. Der Kunde kann seine Dokumente jederzeit über die Software als PDF ausleiten.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden auf Verlangen innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format bereit. Danach werden sie nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Unterlagen, die er steuerlich aufbewahren muss, rechtzeitig zu sichern.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
Statt zu kündigen, kann der Kunde sein Abonnement mit derselben Frist zum Ende eines Abrechnungszeitraums für bis zu 12 Monate pausieren. Während der Pause fällt keine Vergütung an; der Vertrag und die Daten des Kunden bleiben bestehen, die Software ist nur lesend nutzbar. Setzt der Kunde das Abonnement fort, gelten die bisherigen Preise weiter. Setzt er es nicht innerhalb von 12 Monaten fort, endet der Vertrag mit Ablauf der Pause; der Anbieter weist ihn mindestens 14 Tage vorher in Textform darauf hin.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 oder § 5 verstößt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist.
§ 15 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer Änderung der Software erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Änderung teilt der Anbieter mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit; § 6 Absatz 4 gilt für Widerspruch und Folgen entsprechend.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Kunden.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Widersprechen sich diese Bedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag, geht in datenschutzrechtlichen Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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