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Dokumentation & Absicherung 18. September 2026 · 7 Min Lesezeit

Gefährdungsbeurteilung: Immer gemacht, selten dokumentiert

Du kommst an, schaust nach oben und gehst einmal um den Stamm. Totholz in der Krone? Ein Riss am Zwiesel? Pilze am Stammfuß? Wo kommt der Ast runter, wo steht das Auto vom Nachbarn? Nach ein paar Minuten weißt du, ob der Baum hält und wie ihr vorgeht.

Zwei Baumpfleger mit Leiter an einem Baum im Abendlicht
Die Einschätzung machst du sowieso. Aufgeschrieben wird sie selten.

Diese Einschätzung macht jeder, der in einen Baum steigt. Schon deshalb, weil niemand sich selbst in Gefahr bringen will. Sie passiert im Kopf, und dort bleibt sie meistens auch.

Dabei ist sie Pflicht, und zwar schriftlich. Sie muss also irgendwo festgehalten sein, wo du sie später wiederfindest.

Auf einen Blick

  • Vor Arbeiten mit Seilklettertechnik ist eine schriftliche einsatzortbezogene Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Du musst sie dokumentieren und aufbewahren, auch wenn du als Unternehmer selbst kletterst.
  • Passiert ein Unfall, zeigt sie, dass du den Einsatz sorgfältig vorbereitet hast.
  • Mit deiner Sprachnotiz vor Ort ist sie in einer Minute erledigt.

Was die Vorschrift verlangt

Wenn Baumpfleger von der „BGV“ sprechen, meinen sie meistens die Unfallverhütungsvorschrift ihrer Berufsgenossenschaft. Für Betriebe der Garten- und Parkpflege ist das in aller Regel die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, also die SVLFG. Ihre Vorschriften heißen VSG. Für Baumarbeiten ist die VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ maßgeblich.

Im Anhang 1 geht es um seilunterstützte Arbeiten in der Baumkrone. Dort steht gleich am Anfang, dass die Seilklettertechnik eine schriftliche Beurteilung des jeweiligen Einsatzorts voraussetzt. Später heißt es noch deutlicher, die Beurteilung sei „durchzuführen, zu dokumentieren und archivieren“.

Hineingehören laut VSG zum Beispiel:

  • die Wahl des Arbeitsverfahrens,
  • die Bruch- und Standsicherheit des Baumes,
  • die Absicherung der Arbeitsstelle,
  • der Fallbereich von Ästen und Stammteilen,
  • Besonderheiten vor Ort, etwa Straßenverkehr oder Stromleitungen,
  • die verwendeten Geräte und die vereinbarten Signale.

Dazu kommt die Rettung. Wie ihr einen Kletterer aus dem Baum holt, muss vor Beginn der Arbeit festgelegt sein. Ein zweiter ausgebildeter Kletterer mit eigener Ausrüstung muss vor Ort sein. Allein klettern ist bei der Seilklettertechnik also ohnehin nicht vorgesehen.

Die SVLFG bietet dafür sogar eine fertige Vorlage an. In ihrer Broschüre „Baumarbeiten“ (B08), Seite 74, findest du das Formular „Einsatzortbezogene Gefährdungsbeurteilung Baumarbeiten“. Es passt für Klettern, Hubarbeitsbühne und Fällung. Zum Ankreuzen sind dort unter anderem Vorhänger und Rückhänger, Pilzfruchtkörper, Druckzwiesel, Stromleitungen, eine freie Rückweiche und der besprochene Rettungspunkt. Am Ende unterschreibt der Verantwortliche, dass die Arbeiten auf dieser Grundlage durchgeführt werden können. Was in die einzelnen Abschnitte gehört und wo du eine Vorlage zum Ausfüllen bekommst, steht in „Gefährdungsbeurteilung Baumarbeiten: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen“.

Gilt das auch, wenn du allein arbeitest?

Viele denken bei Arbeitsschutz an Angestellte. Wer keine hat, fühlt sich nicht angesprochen.

Bei der SVLFG ist das anders. Als Unternehmer bist du dort in der Regel selbst pflichtversichert, und die VSG 1.1 stellt in den Hinweisen zu § 1 klar: „Versicherte im Sinne dieser und den sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind auch die Unternehmer.“ Wer selbst in den Baum steigt, ist also mitgemeint.

Außerdem verlangt die VSG, dass Arbeitseinsätze vor Beginn besprochen und die nötigen Maßnahmen abgestimmt werden. Arbeitest du mit einem Subunternehmer oder einem Kollegen aus einem anderen Betrieb, heißt das: Beide müssen wissen, was der andere am Baum gesehen hat.

Hast du Angestellte, gilt außerdem das Arbeitsschutzgesetz. Die Gefährdungsbeurteilung für deinen Betrieb musst du dann in Unterlagen festhalten, unabhängig vom einzelnen Baum.

Warum es trotzdem kaum jemand aufschreibt

Aus Gesprächen mit Betrieben kennen wir vor allem eine Antwort: Das geht auch so.

Und meistens stimmt das ja. Du hast den Baum angeschaut. Du hast überlegt, wo du den Anker setzt und ob der Ast hält. Du hast mit deinem Bodenmann besprochen, wer was macht. Die Beurteilung hat stattgefunden. Sie steht nur nirgends.

Das hat nachvollziehbare Gründe. Der Kunde steht daneben und will loslegen. Es nieselt, der Kugelschreiber schreibt nicht, und das Formular liegt ohnehin zu Hause im Ordner. Also bespricht man sich kurz mit dem Team, wer was macht, und legt los.

Die SVLFG sieht das nüchterner. In ihrer Broschüre zu Baumarbeiten nennt sie fehlendes Gefahrenbewusstsein und die daraus folgende Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften als wesentliche Unfallursachen. Baumarbeiten zählen nach ihren Angaben zu den gefährlichsten Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Baumkletterer im Seil mit Helm, Gehörschutz und Schnittschutzhose

Was passiert, wenn es schiefgeht

Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig. Viele glauben, die BG zahle nicht, wenn man sich nicht an die Vorschriften gehalten hat. Ganz so einfach ist es nicht. Im Gesetz steht: „Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.“ Im Normalfall leistet die Unfallversicherung also auch dann.

Gerade deshalb unterschätzen viele, was danach kommen kann.

Die Frage nach dem Wie. Nach einem schweren Unfall will jemand wissen, wie der Einsatz vorbereitet war. Aufsichtspersonen der BG dürfen dazu Auskünfte verlangen und betriebliche Unterlagen einsehen. Hast du nichts aufgeschrieben, steht deine Erinnerung gegen das, was am Ende passiert ist. Und ein Ast, der gebrochen ist, sieht im Nachhinein immer so aus, als hätte man es kommen sehen können.

Bußgeld. Wer gegen bestimmte Pflichten der VSG 4.2 verstößt, handelt ordnungswidrig. Das betrifft zum Beispiel Baumarbeiten ohne Leitung eines Fachkundigen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse oder fehlende Absturzsicherung bei Standplätzen über drei Meter Höhe. Solche Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Kosten zurückzahlen, wenn jemand aus deinem Team verletzt wird. Verunglückt ein Mitarbeiter, übernimmt die BG seine Behandlung und gegebenenfalls eine Rente. Hat der Unternehmer den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann sie sich diese Kosten von ihm zurückholen. Ob ein Fall grob fahrlässig war, hängt am Einzelfall. Eine dokumentierte Beurteilung ist aber das Erste, womit du zeigen kannst, dass du den Einsatz sorgfältig vorbereitet hast.

Solange nichts passiert, fragt niemand nach. Wenn doch, ist es für die Dokumentation zu spät.

Die Beurteilung hat stattgefunden. Sie steht nur nirgends.

So geht es in einer Minute

Du musst dafür keinen Aufsatz schreiben. Die Punkte aus dem SVLFG-Formular sind eine gute Orientierung. Wichtig ist, dass jeder Punkt kurz vorkommt und bei einem Befund dabeisteht, was ihr deswegen macht.

Gesprochen klingt das etwa so:

„Einsatz Müller, 18. September. Linde, etwa achtzehn Meter, leicht Richtung Straße geneigt. Totholz in der Krone, sonst vital, keine Pilze am Stammfuß. Anker im Hauptstämmling über dem Zwiesel. Fallbereich zum Gehweg hin wird abgesperrt, Stromleitung weit genug weg. Wetter trocken, wenig Wind. Jonas als zweiter Kletterer am Boden, Rettungsausrüstung am Stamm, Rettungspunkt an der Einfahrt. Baum ist für die geplanten Arbeiten sicher.“

Wichtig ist der Zeitpunkt. Die Besichtigung für das Angebot war vielleicht vor drei Wochen. Seitdem hat es gestürmt, oder der Nachbar hat sein Auto direkt unter die Krone gestellt. Die Beurteilung gehört deshalb an den Einsatztag, bevor jemand einsteigt. Deine Notizen von der Besichtigung sind eine gute Vorlage, ersetzen den Blick am Einsatztag aber nicht.

Wie ArborOffice dabei hilft

Das Aufschreiben scheitert selten am Willen. Es scheitert daran, dass es auf der Baustelle zu umständlich ist. Genau da setzen wir an.

In ArborOffice sprichst du deine Einschätzung einfach ins Handy, so wie oben. Die App macht daraus Text und legt ihn mit Datum im Projekt ab, zusammen mit den Fotos vom Baum. Baumart, Höhe, Stammdurchmesser und erkannte Gefahren landen zusätzlich in der Projektakte. Dort findest du alles wieder, auch wenn Monate später jemand danach fragt. Du musst dafür nicht zehn Minuten tippen, und es fliegt kein Zettel im Transporter herum.

Arbeitest du mit einem Subunternehmer, siehst du den nächsten Vorteil. Über den Projektlink sieht er die Baumdaten und die eingetragenen Gefahren, bevor er losfährt.

Die Beurteilung machst du ohnehin. Du überlegst dir, wie du in den Baum kommst, wo du ankerst und was schiefgehen kann, weil du heil wieder runterkommen willst. ArborOffice hilft dir, das sauber festzuhalten, falls doch einmal etwas passiert. Ohne Zettelwirtschaft und ohne langes Tippen.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag fasst die Vorgaben der SVLFG und des SGB VII mit Stand 18.09.2026 zusammen, so wie sie für kleine Betriebe in Deutschland relevant sind. Welche Pflichten für dich genau gelten, hängt von deinem Unfallversicherungsträger und deinem Betrieb ab. Im Zweifel frag direkt bei der SVLFG nach. In Österreich (AUVA) und der Schweiz (Suva) gelten eigene Regeln.


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