Auftragsverarbeitungsvertrag

Fassung 1.2, Stand: 18.09.2026

Zwischen

dem Betrieb, der sich in ArborOffice registriert hat, nachfolgend „Verantwortlicher" – die bei der Registrierung und in den Firmenstammdaten hinterlegten Angaben identifizieren ihn –

und

YESMAN VENTURES LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, nachfolgend „Auftragsverarbeiter".

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software ArborOffice zur Verfügung. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten nach Art. 28 DSGVO.

Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags (AGB). Der Vertrag endet mit dessen Beendigung; die Pflichten aus Ziffer 9 gelten fort.

2. Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung der Software durch den Verantwortlichen gilt als Weisung; darüber hinausgehende Weisungen erfolgen in Textform an info@arbor-office.com.

Als Weisung gilt insbesondere, dass der Verantwortliche Daten an Empfänger freigibt, die er selbst bestimmt: an Partnerbetriebe über einen geteilten Projektlink und an seinen Kalenderanbieter über das Kalender-Abo. Diese Empfänger handeln nicht im Auftrag des Auftragsverarbeiters und sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Ziffer 5; für die Weitergabe an sie und eine damit verbundene Übermittlung in ein Drittland ist der Verantwortliche verantwortlich.

Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen.

3. Art der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen

Siehe Anlage 1.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.

Weitere oder andere Unterauftragsverarbeiter teilt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse mit. Widerspricht der Verantwortliche innerhalb dieser Frist aus einem sachlichen, datenschutzbezogenen Grund, darf er den Nutzungsvertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der geplanten Änderung kündigen.

Erfährt der Auftragsverarbeiter selbst erst kürzer vorher von einer Änderung – etwa weil ein Unterauftragsverarbeiter eine kürzere Frist einräumt –, gibt er die Information unverzüglich weiter; die Frist nach Absatz 1 verkürzt sich dann entsprechend. Das Widerspruchs- und Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Pflichten, die diesem Vertrag entsprechen, und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.

6. Ort der Verarbeitung und Drittlandbezug

Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert. Die Verarbeitung findet in Deutschland und – für die Transkription und Auswertung von Sprachnotizen – in Frankreich statt. Die tägliche Sicherungskopie liegt ebenfalls in Frankreich; sie wird vor der Übertragung auf dem deutschen Server verschlüsselt, der Speicherdienst kann sie nicht lesen. Ein Export von Daten in ein Drittland findet nicht statt.

Der Auftragsverarbeiter ist eine Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Administrativer Zugriff auf die Systeme erfolgt durch ihn selbst. Für die dadurch begründete Übermittlung im Sinne von Kapitel V DSGVO schließen die Parteien die Standardvertragsklauseln nach Ziffer 12.

7. Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen. Der Auftragsverarbeiter erteilt dazu auf Anfrage Auskunft und stellt vorhandene Nachweise bereit. Vor-Ort-Prüfungen sind nach Ankündigung mit angemessener Frist, während üblicher Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig; der Aufwand ist zu erstatten, wenn im Jahr mehr als eine Prüfung erfolgt und kein Anlass vorliegt.

8. Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags.

9. Beendigung, Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, der Verantwortliche verlangt innerhalb dieser Frist die Herausgabe in einem gängigen Format. Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Rotation spätestens 30 Tage nach der Löschung überschrieben.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; insoweit werden die Daten gesperrt statt gelöscht.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Nutzungsvertrag geht dieser Vertrag vor; bei Widersprüchen zu den Standardvertragsklauseln gehen die Klauseln vor. Es gilt deutsches Recht.

11. Annahme

Dieser Vertrag wird bei der Registrierung in Textform angenommen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter speichert Fassung und Zeitpunkt der Annahme und stellt sie auf Anfrage bereit.

12. Standardvertragsklauseln

Die Parteien schließen die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021, Modul 2 (Übermittlung von einem Verantwortlichen an einen Auftragsverarbeiter), in ihrer amtlichen Fassung ab. Der Wortlaut ist abrufbar unter eur-lex.europa.eu und wird hiermit vollständig in Bezug genommen; er darf nach Art. 2 des Beschlusses nicht verändert werden.

Es gelten:

Die Bewertung nach Klausel 14 (Transfer Impact Assessment) hat der Auftragsverarbeiter durchgeführt und stellt sie auf Anfrage bereit.

Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung (Anhang I SCC)

Parteien

Datenexporteur: der Verantwortliche nach diesem Vertrag, Rolle Verantwortlicher.
Datenimporteur: YESMAN VENTURES LLC, Sheridan, Wyoming, USA, Rolle Auftragsverarbeiter, Tätigkeit Bereitstellung einer Büro-Software für Baumpflegebetriebe.

Betroffene Personen

Kategorien personenbezogener Daten

Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht eingegeben oder eingesprochen werden.

Häufigkeit, Art und Zweck der Verarbeitung

Fortlaufend, solange der Nutzungsvertrag besteht. Erhoben, gespeichert, verändert, ausgelesen, übermittelt und gelöscht wird zum Zweck der Verwaltung von Kunden, Projekten, Angeboten und Rechnungen sowie der Transkription und Auswertung von Sprachnotizen. Übermittelt wird außerdem an die vom Verantwortlichen bestimmten Empfänger nach Ziffer 2 (geteilter Projektlink, Kalender-Abo).

Dauer

Für die Laufzeit des Nutzungsvertrags, danach nach Ziffer 9.

Zuständige Aufsichtsbehörde (Anhang I Abschnitt C)

Die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist.

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Anhang II SCC)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung und Bewertung

Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter (Anhang III SCC)

UnternehmenSitzLeistungOrt der Verarbeitung
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur Deutschland Server, Speicher, Rechenzentrum Deutschland
Mistral AI SAS, 15 rue des Halles, 75001 Paris Frankreich Transkription und Auswertung von Sprachnotizen Europäische Union
Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l'Évêque, 75008 Paris Frankreich Speicher für die verschlüsselte Sicherungskopie Frankreich

Für Mistral AI sind Zero Data Retention und der Ausschluss der Nutzung zu Trainingszwecken vertraglich aktiviert. Scaleway erhält ausschließlich verschlüsselte Sicherungsdateien und keinen Schlüssel dazu.

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